COVID – Reiseversicherung

Sorgenfrei in den Urlaub

Um euren Urlaub so sorgenfrei wie möglich gestalten zu können, empfehlen wir euch, die europäische  Reiseversicherung abzuschließen.
Die Europäische Reiseversicherung hat sich entschlossen, den Tourismus zu unterstützen, indem sie COVID-19 mit in den Reiseschutz aufnimmt.

Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus

Aufgrund der verbesserten Situation werden wir COVID-19 ab sofort so lange nicht als Pandemie und damit in der Storno- und Reiseabbruchversicherung als Ausschlussgrund einstufen, wie die Situation stabil bleibt und es nicht wieder zu einem verstärkten Auftreten (weitere Infektionswelle) und damit zu Verschärfungen der Maßnahmen insbesondere auch der Reisebeschränkungen kommt.

Hier einige konkrete Beispiele zur Erläuterung der Stornodeckung bei Abschluss des Reiseschutzes

Es besteht Deckung für den Fall, dass du als versicherter Kunde die Reise nicht antreten kannst oder abbrechen musst,
– weil bei dir erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder du auf COVID-19 positiv getestet wurdest, ohne Symptome zu zeigen.
– weil du an COVID-19 Symptomen erkrankt bist
– weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und deine dringende Anwesenheit erforderlich ist.
– weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und du dich deshalb in Quarantäne begeben müssen.

Kein Stornoschutz besteht aber, wenn du die Reise nicht antreten kannst oder willst, weil du ein Risikopatient bist bzw. du dir – auch als Risikopatient – aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machst.

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